Bio Ashwagandha 180 Kapseln 600 mg hochdosiert - von Unimedica

37,50 CHF
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Beschreibung

180 Kapseln = 129 g

Nahrungsergänzungsmittel mit Bio Ashwagandha Pulver in Kapseln aus Hydroxypropylmethylcellulose, 180 Kapseln mit je 600 mg, hochdosiert, vegan.

 

Ashwagandha (Whitania somnifera) ist auch als Winterkirsche, Schlafbeere oder Indischer Ginseng bekannt. Das Nachtschattengewächs wird seit jeher in der ayurvedischen Naturheilkunde aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften sehr geschätzt. Die Pflanze gedeiht in Südasien, Nordafrika und Südeuropa.

 

Das reine Pulver aus der biologisch angebauten Ashwagandha Wurzel mit all ihren Inhaltsstoffen.

 

OHNE FOLGENDE ZUSATZSTOFFE

Bio Ashwagandha von Unimedica ist frei von Aromen, Farbstoffen, Duftstoffen, Rieselhilfen und Konservierungsstoffen sowie gentechnikfrei, laktosefrei, glutenfrei und gelatinefrei.

 

AUS BIOLOGISCHER LANDWIRTSCHAFT

Bio Ashwagandha von Unimedica wird außerhalb der EU unter kontrollierten biologischen Bedingungen angebaut.

 

IN DEUTSCHLAND HERGESTELLT

BIO Ashwagandha von Unimedica werden in Deutschland in streng kontrollierten, zertifizierten Anlagen hergestellt.

 

Hinweis: Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden! Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung. Nicht während der Schwangerschaft oder Stillzeit einnehmen. Nahrungsergänzungsmittel sind außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren.

 

Aufbewahrung: gut verschlossen, kühl, lichtgeschützt, trocken.

Inhaltsstoffe:

Bio Ashwagandha Pulver (Withania somnifera), Hydroxypropylmethylcellulose (pflanzliche Kapselhülle)

 

 

NÄHRWERTE pro Tagesdosis* NRV**

Bio Ashwagandha 1.800 mg ***

 

* (3 Kapseln) ** Prozentsatz der empfohlenen Tagesdosis nach Anlage 13 der Verordnung VO (EU) 1169/2011 (LMIV)

*** Keine Nährstoffbezugswerte bekannt

 

Eigenschaften

Ohne Zuckerzusatz

Verzehrempfehlung:

3 Kapseln pro Tag (1.800 mg) mit reichlich Flüssigkeit einnehmen. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.